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Gemeinde Eberhardzell (Druckversion)

Satzungen, Verordnungen

Gemeinden können die weisungsfreien Angelegenheiten durch Satzung regeln, soweit die Gesetze keine Vorschriften enthalten. Bei Weisungsaufgaben können Satzungen nur erlassen werden, wenn dies im Gesetz vorgesehen ist.

Die Gemeinde Eberhardzell nutzt dieses Recht in vielen Angelegenheiten. Die örtlich geltenden Satzungen, Verordnungen und Richtlinien werden vom Gemeinderat beschlossen. Die Sammlung dieser wird auch Ortsrecht bezeichnet.

Bodenrichtwerte

Die aktuelle Bodenrichtwerte mit Karten finden Sie in der Rubrik Leben & Wohnen unter dem Menüpunkt Gutachterausschuss.

http://www.eberhardzell.de//rathaus-buerger/buergerservice/satzungen